Steuertipp
Datum:
24.03.2010 Repariert der Schreiner kaputte Fenster oder Türen, lackiert sie neu oder tauscht sie aus, modernisiert er die Einbauküche oder den Holzfußboden, zahlt das Finanzamt teilweise mit. Steuerlich gefördert werden alle Handwerkerleistungen, die zur Modernisierung oder zur Erhaltung eines selbst genutzten Hauses oder einer Wohnung von einem Fachmann ausgeführt werden. Das Finanzamt erkennt bei solchen Rechnungen den Anteil der Lohnkosten bis zu 3.000 Euro im Jahr an. Davon werden 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das spart unter dem Strich bis zu 600 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass der Handwerker eine Rechnung stellt. Auf dieser muss der Anteil der Lohnkosten extra ausgewiesen sein und der Betrag muss überwiesen werden.